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Rückerstattungsrichtlinien

1. Geltungsbereich

Diese Rückerstattungsrichtlinien gelten für alle Dienstleistungen von Marketingdesign Münzenberg, insbesondere für die Erstellung von Konstruktionen, technischen Designs, Entwürfen und damit verbundenen Entwicklungsleistungen.

2. Art der Dienstleistung

Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um individuell angefertigte Dienstleistungen, die speziell nach den Anforderungen und Vorgaben des jeweiligen Kunden erstellt werden. Es werden keine standardisierten oder vorgefertigten Produkte angeboten.

3. Beginn der Leistungserbringung

Die Leistungserbringung beginnt nach Auftragserteilung durch den Kunden. Mit Beginn der Bearbeitung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die Dienstleistung sofort ausgeführt wird.

4. Vergütung und Zahlungspflicht

Sobald dem Kunden eine Konstruktion, ein Entwurf oder ein Arbeitsergebnis (z. B. Zeichnungen, Modelle, Dateien, Skizzen oder digitale Daten) zur Verfügung gestellt wird, gilt die Leistung als erbracht.

 

-> Ab diesem Zeitpunkt besteht die volle Zahlungspflicht, unabhängig davon, ob der Kunde das Ergebnis weiterverwenden möchte oder nicht.

5. Ausschluss der Rückerstattung

Eine Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen ist ausgeschlossen, da es sich um individuell erstellte Dienstleistungen handelt.
Dies gilt insbesondere nach:

  • Übergabe einer Konstruktion oder eines Entwurfs

  • Bereitstellung von Dateien oder digitalen Arbeitsergebnissen

  • Präsentation von Zwischenergebnissen, sofern diese Bestandteil der vereinbarten Leistung sind

6. Abbruch durch den Kunden

Wird ein Auftrag durch den Kunden vor Fertigstellung abgebrochen, sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten. Bereits begonnene oder erstellte Arbeiten werden entsprechend des Arbeitsaufwands berechnet.

7. Mängel und Korrekturen

Sollten berechtigte Mängel vorliegen, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs, nicht jedoch auf Rückerstattung.
Änderungswünsche, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, stellen eine zusätzliche Leistung dar und werden gesondert berechnet.

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